BGW Treuhand AG: Jetzt Zeit und Geld sparen

Die BGW Treuhand AG in Altstätten ist seit 2002 der kompetente Partner für Privat- und Unternehmenskunden. Im Interview erzählt uns Geschäftsführer und Inhaber Günter Wüst alles über die verschiedenen treuhänderischen Dienstleistungen, mit denen Sie kurzfristig Zeit und langfristig auch Geld sparen.

Gründer und Geschäftsführer Günter Wüst im Interview mit marktindex.ch.

MI: Welche Dienstleistungen bietet die BGW Treuhand AG an?

GW: Wir unterstützen unsere Privat- und Geschäftskunden bei Firmengründungen, helfen bei der Buchhaltung, erstellen Steuererklärungen für juristische sowie natürliche Personen und fungieren als unabhängige Revisionsstelle.

MI: Steuererklärungen lassen sich mittlerweile einfach online ausfüllen. Wieso lohnt es sich hier, einen Experten hinzuzuziehen?

GW: Wer kein Steuerprofi ist, verliert schnell den Überblick über die zahlreichen steuerpflichtigen Einkommensarten und die möglichen Steuerabzüge und Aufwendungen. Der Aufwand für unser Engagement ist kurz- bis mittelfristig um einiges tiefer als die Summe, die Sie durch unsere Tipps einsparen können.

MI: Juristische Unternehmen, die ihren Sitz oder die Verwaltung im Ausland haben, sind in der Schweiz nur beschränkt steuerpflichtig. Oder doch nicht? Welche Richtlinien müssen hier beachtet werden?

GW: In vielen Fällen ist die Definition von «Sitz» oder «Verwaltung» nicht ganz eindeutig und erfordert detailliertes Fachwissen. Profitieren Sie von unserem Know-how bezüglich steuerrechtlichen Vorgaben und sparen Sie so wertvolle Zeit und Kosten – gerne beraten wir Sie unverbindlich.

MI: Viele Unternehmen aus der ganzen Ostschweiz haben ihr Rechnungswesen an die BGW Treuhand AG ausgelagert. Warum?

GW: Viele Unternehmende und Gewerbetreibende sind in ihrem Fachgebiet sehr talentiert, während es ihnen an tiefergehenden Kenntnissen in der Buchhaltung fehlt. So verschenken diese Führungskräfte nicht nur Geld, sondern verursachen im schlimmsten Falle unbeabsichtigte Vergehen, die zu Strafzahlungen führen können. Als Alternative eine gelernte Fachperson in der Buchhaltung einzustellen, ist ebenso mit hohen Kosten und zeitlichem Aufwand verbunden. Viel einfacher ist es, die gesamte Finanzbuchhaltung inklusive Lohnwesen an die BGW Treuhand AG auszulagern. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein massgeschneidertes Angebot.

MI: Ich gründe demnächst ein Unternehmen. Welche Rechtsform empfehlen Sie mir?

GW: Welche Rechtsform für Ihr Unternehmen richtig ist, hängt von mehreren Kriterien ab. Sofern Sie sich dafür entscheiden, alle mit der Unternehmensgründung verbundenen Risiken selbst zu tragen, ist eine Einzelfirma die unkomplizierteste, günstigste und einfachste Lösung. Wenn Sie Ihr Unternehmen allerdings zusammen mit Partnern gründen und/oder alle Risiken so gering wie möglich halten möchten, bietet sich eine Gesellschaft als Rechtsform an. All diese Überlegungen stellen Sie im Idealfall dem verfügbaren Kapital gegenüber, um zu einer stimmigen Lösung zu kommen. Gerne unterstützt Sie die BGW Treuhand AG bei Ihren Entscheidungen.

MI: Ab wann ist ein Unternehmen revisionspflichtig?

GW: Revisionspflichtig ist ein Unternehmen, sofern es sich um eine Publikumsgesellschaft handelt, die an einer Börse Beteiligungspapiere notiert. Zudem sind auch Gesellschaften mit ausstehenden Anleihens-Obligationen zur ordentlichen Revision verpflichtet. Ebenso gilt die Revisionspflicht für wirtschaftlich bedeutende Gesellschaften, die in zwei aufeinanderfolgenden Jahren Bilanzsummen von mehr als 20 Millionen Franken, Erlöse von mehr als 40 Millionen Franken oder einen Jahresdurchschnitt von 250 Vollzeitstellen aufweisen. Welche Form der Revision auf Ihr Unternehmen zutrifft und wie sich die Revision durch die unabhängige Revisionsstelle der BGW Treuhand für Sie gestaltet, lassen wir Sie gerne wissen. Melden Sie sich bei uns für einen Beratungstermin.